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Bürgerliches Gesetzbuch BGB Band 3: Sachenrecht
Gerhard Ring (Editor, Herbert Grziwotz (Editor),Huquqshunoslik, -
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Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: Schuldrecht
Barbara Dauner-Lieb (Editor), Werner Langen (Editor),Huquqshunoslik, -
Bürgerliches Gesetzbuch: Schuldrecht: Band 2/1
Barbara Dauner-Lieb (Editor), Werner Langen (Editor),Huquqshunoslik, -
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Verwaltungsverfahrensgesetz. Kommentar. Bearb. von Heinz Joachim Bonk .
Verwaltungsverfahrensgesetz. Kommentar. Bearb. von Heinz Joachim Bonk . Stelkens, Paul, Heinz Joachim Bonk und Michael Sachs (Hg.):,Huquqshunoslik, -
Zivilprozessordnung.71. Auflage
Adolf Baumbach (Author), Wolfgang Lauterbach (Author), Jan Albers (Author), Peter Hartmann (Author),Huquqshunoslik, -
Kommentar zum Grundgesetz
runo Schmidt-Bleibtreu (Author), Hans Hofmann (Author), Axel Hopfauf (Author),Huquqshunoslik, -
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Хукукий информатика ва ахборот хавфсизлиги сохаларини такомиллаштиришнинг долзарб масалалари
Нормуротов Қ,Huquqshunoslik, -
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Административное право Республики Узбекистан. Общая часть
Хамедов И.А., Хван Л.Б., Цай И.М.,Huquqshunoslik, -
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Huquqshunoslik,
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Bürgerliches Gesetzbuch: Familienrecht Band 4
[],Band 4 Herausgegeben von Prof. Dr. Dagmar Kaiser †, RA Klaus Schnitzler, FAFamR, RiBGH Roger Schilling †, Prof. Dr. Anne Sanders, M.jur. Gesamtherausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, RA Dr. Thomas Heidel, Prof. Dr. Gerhard Ring, in Verbindung mit dem Deutschen Anwaltverein
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Bürgerliches Gesetzbuch BGB Band 3: Sachenrecht
Gerhard Ring (Editor, Herbert Grziwotz (Editor),Der hochgelobte NomosKommentar zum Sachenrecht enthält neben den Erläuterungen der §§ 854-1296 BGB auch eingehende Kommentierungen des durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) reformierten WEG und des Gesetzes über das Erbbaurecht. Die aus der Praxis von Notariat, Anwaltschaft, Justiz und Rechtspflege verfassten Erläuterungen beziehen stets das Grundbuch- und das notarielle Verfahrensrecht, das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht, sowie das Steuerrecht ein. Im Praxisalltag werden so die argumentativen Zusammenhänge rasch erfasst. Besonders nützlich für die Praxis: Der umfassende Kostenrechtsteil. Ausgewiesene Herausgeber aus Notariatspraxis, Justiz und Wissenschaft stehen für eine herausragende Qualität der Kommentierungen: Notar a.D. Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz, Regen, Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch und Prof. Dr. Gerhard Ring, TU Bergakademie Freiberg, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht
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Bürgerliches Gesetzbuch: BGB, Band 2: Schuldrecht
Barbara Dauner-Lieb (Editor), Werner Langen (Editor),Die beiden Schuldrechtsbände enthalten die Kommentierung der §§ 241 - 853 BGB. Außerdem werden folgende weitere Gesetze und europäische Richtlinien erläutert: n das Produkthaftungsgesetz n das Unterlassungsklagengesetz n die BGB-Informationspflichten-Verordnung n die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie
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Bürgerliches Gesetzbuch: Schuldrecht: Band 2/1
Barbara Dauner-Lieb (Editor), Werner Langen (Editor),Die beiden Schuldrechtsbände enthalten die Kommentierung der §§ 241 - 853 BGB. Außerdem werden folgende weitere Gesetze und europäische Richtlinien erläutert: n das Produkthaftungsgesetz n das Unterlassungsklagengesetz n die BGB-Informationspflichten-Verordnung n die Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie In beiden Teilbänden finden sich insgesamt über 20 Schwerpunktbeiträge, die einen schnellen Einstieg in Sonderfragen ermöglichen: n Rechtsprobleme der Lebensversicherung n Forderungsmanagement und moderne Finanzierungsgeschäfte n Mängelhaftung beim Immobilienkauf n Unternehmenskauf/Autokauf/Tierkauf/UN-Kaufrecht n WEG/Leasing/Franchiserecht/Software-Vertragsrecht n Anwaltshaftung n Planungsverträge/Vergaberecht/VOB/B-Bauvertrag/Vertragstypen im Baurecht n die GbR im Verfahrensrecht und im Insolvenzverfahren n Recht der ARGE n Gemeinschaftsprivatrecht und Zivilrechtspraxis
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Palandt Burgerliches Gesetzbuch
Die 64. Auflage des Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), damals noch unter dem Namen Palandt geführt, erschien im Jahr 2005 (ISBN: 978-3-406-52604-6).
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Verwaltungsverfahrensgesetz. Kommentar. Bearb. von Heinz Joachim Bonk .
Verwaltungsverfahrensgesetz. Kommentar. Bearb. von Heinz Joachim Bonk . Stelkens, Paul, Heinz Joachim Bonk und Michael Sachs (Hg.):,Im Jahr 2008 erschienen zwei maßgebliche juristische Kommentare zum Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die mit der Angabe „7. Auflage“ oder dem Jahr 2008 in Verbindung stehen: Stelkens / Bonk / Sachs: Die 7. Auflage dieses Standardkommentars wurde im Jahr 2008 im Verlag C.H.Beck veröffentlicht.
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Zivilprozessordnung.71. Auflage
Adolf Baumbach (Author), Wolfgang Lauterbach (Author), Jan Albers (Author), Peter Hartmann (Author),Beck-Basistitel Der große einbändige Jahreskommentar Zum Werk Dieser ZPO-Kommentar steht für höchste Aktualität und raschen Zugriff. Er ist objektiv, interessenneutral und detailliert. Nicht ohne Grund wird er häufig zitiert und bei der praktischen Arbeit geschätzt. Für schnelles Auffinden der gesuchten Themen und effektives Arbeiten sorgen: - vertiefte und erweiterte ABC-Stichwortreihen - gestraffte und modernisierte Zitate - gut verständliche Darstellung auch schwieriger Fragen - gründliche Stellungnahmen zu allen aktuellen Streitfragen des Verfahrensalltags - erheblich weiter intensivierte Aufgliederung der Kommentierung Vorteile auf einen Blick - höchste Aktualität - rascher Zugriff - gut verständliche Darstellung Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter, Rechtspfleger, Rechtswissenschaftler, Studierende und Referendare.
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Kommentar zum Grundgesetz
runo Schmidt-Bleibtreu (Author), Hans Hofmann (Author), Axel Hopfauf (Author),Es gibt verschiedene renommierte Kommentare zum Grundgesetz (GG). Eine 11. Auflage ist bei folgenden Werken relevant: Schmidt-Bleibtreu / Hofmann / Henneke: Die 11. Auflage dieses Standardkommentars erschien im Jahr 2008. Mittlerweile ist für das Jahr 2026 die 16. Auflage angekündigt.
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StPO STRAFPROZESSORDNUNG, Kommentar, 54. Auflage
Meyer - Gobner,§ 54 der deutschen Strafprozessordnung (StPO) regelt die Pflicht zur Zeugenaussage und die förmliche Vernehmung von Zeugen. Hier sind die zentralen Punkte der Vorschrift: Erscheinungs- und Aussagepflicht: Ein ordnungsgemäß geladener Zeuge ist verpflichtet, vor dem Richter zu erscheinen und zur Sache auszusagen. Wahrheitspflicht: Der Zeuge ist verpflichtet, die Wahrheit zu sagen. Belehrung über Zeugnisverweigerungsrechte: Vor der Vernehmung muss der Zeuge über etwaige Rechte zur Verweigerung des Zeugnisses (z. B. aus familiären Gründen gemäß § 52 StPO) oder zur Verweigerung der Auskunft (bei Gefahr der Selbstbelastung gemäß § 55 StPO) belehrt werden. Gegenstand der Vernehmung: Der Zeuge wird zur Person (Name, Alter, Beruf, Wohnort) und anschließend zur Sache vernommen.
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Allgemeines Verwaltungsrecht
Maurer Hartmut,Verwaltungsakt (VA): Die wichtigste Handlungsform (§ 35 VwVfG). Er regelt einen Einzelfall mit Außenwirkung. Öffentlich-rechtlicher Vertrag: Regelung von Rechtsverhältnissen auf Augenhöhe zwischen Bürger und Staat (§§ 54 ff. VwVfG). Realakte: Schlicht-hoheitliches Handeln ohne unmittelbare Rechtswirkung (z. B. Auskünfte oder Streifenfahrten). 2. Grundprinzipien (Rechtsstaatsprinzip) Vorrang des Gesetzes: Kein Handeln gegen das Gesetz. Vorbehalt des Gesetzes: Kein Handeln ohne Gesetz (insbesondere bei Grundrechtseingriffen). Verhältnismäßigkeit: Jede Maßnahme muss einen legitimen Zweck verfolgen sowie geeignet, erforderlich und angemessen sein.
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Besonderes Verwaltungsrecht
Tettinger P.J.,Das Buch "Besonderes Verwaltungsrecht: Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht" von Peter J. Tettinger, Wilfried Erbguth und Thomas Mann (sowie späteren Co-Autoren) ist als gebrauchtes, antiquarisches und auch neues Exemplar bei verschiedenen Online-Händlern erhältlich.
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Ҳуқуқий маданият назарияси
Таджиханов У, Саидов А,Дарсликнинг умумий қисмида хуқуқни мухофаза қилиш органларининг хуқуқий маданияти, қонунга итоаткорлик ва хуқуқда тарбия, судлов хуқуқий маданияти хамда ёшлар хукукий маданияти ва тарбиясига оид муаммолар тахлил этилади.