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Besonderes Verwaltungsrecht
Tettinger P.J.,Das Buch "Besonderes Verwaltungsrecht: Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Baurecht" von Peter J. Tettinger, Wilfried Erbguth und Thomas Mann (sowie späteren Co-Autoren) ist als gebrauchtes, antiquarisches und auch neues Exemplar bei verschiedenen Online-Händlern erhältlich.
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Prüfungsrecht. 5. Auflage
Niehues N,Zum Werk Prüfungserfolge im Studium prägen die späteren beruflichen Laufbahnen von Akademikern aller Fachrichtungen ganz entscheidend. Deshalb wurde im Prüfungsrecht schon immer viel gestritten. Die Umstellung der meisten Studiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses hat die Lage noch verschärft und neue Fragen aufgeworfen. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen nehmen dabei weiter zu. Dieser Standardtitel der Reihe NJW Praxis gibt fundiert Auskunft auf die wichtigsten Fragestellungen des Prüfungsrechts und des einschlägigen Prozessrechts. Vorteile auf einen Blick - mit den neuen Bachelor- und Masterstudiengängen - Lösung vieler neuer Problemfelder, wie etwa dem Verfahren bei studienbegleitenden Prüfungen - mit Prozessrechtsteil Inhalt Das Werk gliedert sich wie folgt: - Einführung/Grundfragen des Prüfungswesens - Rechtsgrundlagen der Prüfungen/Rechtsgültigkeit der Prüfungsordnungen - Das Prüfungsverfahren - Die Bewertung der Prüfungsleistungen - Die Prüfungsentscheidung - Die Wiederholung der Prüfung - Einwendungen gegen die Prüfungsentscheidung/verwaltungsinternes Kontrollverfahren - Prozessrechtliche Fragen Zielgruppe Für Studenten, Referendare, Rechtsanwälte, Behörden, Richter.
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Allgemeiner Teil des BGB
Medicus Dieter,Personen (§§ 1–89): Regelungen zur Rechtsfähigkeit (Beginn mit Vollendung der Geburt) und Geschäftsfähigkeit. Rechtsgeschäfte (§§ 104–185): Dies ist der bedeutendste Abschnitt, der die Willenserklärung, das Zustandekommen von Verträgen, die Anfechtung und die Stellvertretung behandelt. Fristen, Termine und Verjährung (§§ 186–225): 1988 galt noch die alte regelmäßige Verjährungsfrist von 30 Jahren (geändert erst 2002 auf 3 Jahre). Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe (§§ 226–231): Enthält unter anderem das Schikaneverbot (§ 226).
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Allgemeinem Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts
Larenz K,Das Jahr 1989 markiert einen bedeutenden Punkt in der Editionsgeschichte von Karl Larenz' „Allgemeinem Teil des deutschen Bürgerlichen Rechts“. In diesem Jahr erschien die 7. neubearbeitete Auflage, die als die letzte Fassung gilt, welche Larenz noch vollständig selbst verantwortete. Eckdaten der 7. Auflage (1989) Herausgeberschaft: Letzte Auflage unter alleiniger Autorenschaft von Karl Larenz (1903–1993). Umfang: Das Werk umfasst ca. 674 Seiten (inkl. Verzeichnissen). Verlag: C.H. Beck, München.
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Lehrbuch des sachenrechts
Baur F,Für das Studium des Sachenrechts werden oft verschiedene Lehrbücher empfohlen. Neben dem genannten Standardwerk gibt es weitere Optionen, die sich je nach Vorliebe für einen bestimmten Stil eignen. Sachenrecht (Baur, Fritz; Baur, Jürgen F.; Stürner, Rolf; Stadler, Astrid) Dieses Werk gilt seit langem als das Standardwerk zum Sachenrecht und behandelt umfassend die allgemeinen Grundsätze sowie Liegenschafts- und Fahrnisrecht.